
Titel und Rolle des Markgrafen von Meissen
Am 13. November 1918 endete mit der Abdankung des letzten Königs Friedrich August III. die Monarchie in Sachsen. Nach dem Tode Friedrich Augusts III. trat dessen zweitgeborener Sohn Prinz Friedrich Christian von Sachsen, Herzog zu Sachsen, dessen Nachfolge als Chef des Hauses Wettin Albertinische Linie (A.L.) an; der erstgeborene Sohn Kronprinz Georg war 1924 zum Priester geweiht worden und in den Jesuitenorden eingetreten. Prinz Friedrich Christian entschloss sich, den alten Titel des Markgrafen von Meissen anzunehmen, um dadurch künftig den jeweiligen Chef des Hauses Wettin A.L. zu kennzeichnen. Nach seinem Tod 1968 führte sein ältester Sohn Markgraf Maria Emanuel diese Tradition fort.
Die Rolle des Hauschefs hat ihren Ursprung in den Hausgesetzen des 19. Jahrhunderts der vormals in Deutschland regierenden Häuser. Das Königlich Sächsische Hausgesetz von 1837 erklärte den jeweiligen König zum Familienhaupt mit umfassenden Befugnissen (§§ 1 lit. a, 4). Nach dem Ende der Monarchie gründete König Friedrich August III. zusammen mit den damals lebenden Mitgliedern des Hauses den Verein Wettin Albertinische Linie e.V. Dieser Verein hatte gem. seiner Satzung von 1922 mit Nachträgen von 1925 und 1927 u.a. das Ziel, die Familienehre und -tradition zu wahren (§ 1 Abs. 1). Damit sollte diese Satzung an die Stelle des mit dem Ende der Monarchie außer Kraft getretenen Hausgesetzes von 1837 treten. Vereinsvorsitzender und damit Hauschef war zu seinen Lebzeiten Friedrich August III., danach sollte dieses Amt nach den Regeln des ehemaligen Hausgesetzes von 1837 auf den danach jeweils „zur Thronfolge berufen gewesenen Agnaten“ übergehen (§ 18 Abs. 1). Als Neuerung sieht § 5 Abs. 3 der Satzung die Möglichkeit vor, die Mitgliedschaft im Verein und damit im Haus Wettin A.L. infolge Adoption durch ein Vereinsmitglied zu erwerben, sofern alle anderen Mitglieder dem zustimmen. Als vollwertiges Vereinsmitglied steht dem Adoptivsohn eines Agnaten auch die Möglichkeit offen, Vereinsvorsitzender und Hauschef zu werden (§ 18 Abs. 1, 3).
Da Markgraf Maria Emanuel von Meissen und dessen einziger Bruder, Dr. Albert Prinz von Sachsen Herzog zu Sachsen, keine eigenen Kinder hatten, entschloss sich Markgraf Maria Emanuel 1997 als Chef des Hauses Wettin A.L., den Vereinsmitgliedern seinen Neffen Alexander Prinz von Sachsen-Gessaphe zu seinem unmittelbaren Nachfolger als Chef des Hauses und Vereinsvorsitzenden vorzuschlagen. Er machte dabei von der Möglichkeit Gebrauch, welche ihm die Vereinssatzung des Hauses Wettin A.L. in ihrem § 18 eröffnete, mit Zustimmung sämtlicher Vereinsmitglieder die Nachfolge zu regeln. In einer einstimmigen, notariell beglaubigten Übereinkunft vom 14. Mai 1997 stimmten alle Mitglieder des Vereins Haus Wettin A.L. persönlich oder wirksam vertreten zu . In Vollzug dieses Beschlusses adoptierte Markgraf Maria Emanuel am 26.9.1999 gem. der Vereinssatzung seinen Neffen Alexander Prinz von Sachsen-Gessaphe, der seither den Namen Prinz von Sachsen Herzog zu Sachsen führt. Mit dem Tode des Markgrafen Maria Emanuel von Meissen am 23. Juli 2012 ist Prinz Alexander ihm als Markgraf von Meissen nachgefolgt. Von einigen Personen behauptete einseitige Widerrufserklärungen der Vereinbarung vom 14. Mai 1997 haben weder nach der Vereinssatzung noch nach bürgerlichem Recht irgendeine Wirkung und sind daher irrelevant. Prinz Alexander von Sachsen, Herzog zu Sachsen, führt den Titel des Markgrafen von Meissen und übt die damit verbundene Funktion als Hauschef und Vereinsvorsitzender daher hausrechtlich zu Recht aus.